Keine Einigung zum EEG im Vermittlungsausschuss
17.06.2010: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch Abend keinen Beschluss zur geplanten Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefasst.
Stattdessen wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum 5. Juli Vorschläge ausarbeiten soll. Dann will sich der Ausschuss erneut mit dem Thema befassen.
Das von beiden Kammern paritätisch besetzte Gremium war am 4. Juni vom Bundesrat angerufen worden, nachdem dort eine Mehrheit gegen den vom Bundestag vorgelegten EEG-Entwurf gestimmt hatte. Dieser sah eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik um (je nach Anlagenkategorie) elf bis 16 Prozent zum 1. Juli vor. Die Mehrheit im Bundesrat will dies dagegen auf zehn Prozent begrenzen. Strittig war im Vorfeld auch der geplante Wegfall der Vergütung für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen.
Wird auch bei der nächsten Behandlung im Vermittlungsausschuss kein Beschluss gefasst, kann jedes einzelne Ausschussmitglied den Abschluss des Verfahrens beantragen. Wenn in der darauf folgenden Sitzung dann noch immer keine Einigung stattfindet, ist das Verfahren abgeschlossen.
In diesem Fall sowie bei einem Beschluss des Vermittlungsausschusses, der keine Änderungen am Gesetz vorsieht, kann der Bundesrat bei diesem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz lediglich Einspruch einlegen. Diesen könnte die Regierungskoalition mit ihrer Stimmenmehrheit im Bundestag zurückweisen.
Sollte der Vermittlungsausschuss hingegen doch noch Änderungen am Gesetz vorschlagen, müsste der Bundestag sich entsprechend der Geschäftsordnung des Ausschusses „alsbald“ mit diesem Vorschlag befassen – nicht jedoch mit den davon unberührten Teilen des Gesetzes.
Jochen Siemer
© PHOTON, 2010http://photon.de/news_archiv/details.aspx?cat=News_Archiv&sub=Politik&pub=1&parent=2565

